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Unfallversicherung

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Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung

70% aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen in diesem Bereich nicht. Hausfrauen sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Die gesetzliche Unfallversorgung bietet lediglich Schutz für:


Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bzw. in der Dienststelle und auf direktem Weg zur und von der Arbeit

Kinder im Kindergarten und in der Schule sowie auf dem direkten Wege hin und zurück

Berufsanfänger am Arbeitsplatz und auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit

Schüler und Studenten während der Ausbildungszeit und auf den Schulwegen


Die eigene Arbeitskraft oder Leistungsfähigkeit kann durch einen Unfall stark beeinträchtigt werden, so daß der Beruf oder das bisher gewohnte Leben nicht mehr in der gleichen Weise weitergeht.


Die private Unfallversicherung

Eine Kapitalleistung bietet Unfall-Schutz rund um die Uhr.

Mit einer Kapitalleistung kann man:


Umbaumaßnahmen am Haus oder in der Wohnung vornehmen (Invaliditätskapital)

ein behindertengereches Auto kaufen (Invaliditätskapital)

weitere auf eigene Initiative durchgeführte Reha-Maßnahmen finanzieren (Invaliditätskapital, Übergangsleistung)

Beerdigungskosten begleichen (Unfall-Tod)

gesetzliche Zuzahlungen und weitere Aufwendungen bei einem Krankenhausaufenthalt finanzieren (Unfall-Krankenhaustagegeld)

Kosmetische Operationen finanzieren, die die gesetzliche Krankenkasse nicht trägt.

Sofortleistungen bei Schwerverletzungen aufgrund vermehrter Aufwendungen für notwendige Therapien und Krankenpflege finanzieren.



Leistungen der privaten Unfallversicherung im Überblick:


Unfall-Invaliditätsleistung
wird ab 1 Prozent dauernder Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit entsprechend dem Ivaliditätsgrad fällig. Durch die progressive Invaliditätsleistung erfolgt wahlweise ab 21 oder 26 Prozent Invalidität die Erhöhung der Leistung auf bis zu 350 oder 500 Prozent der abgeschlossenen Unfall-Invaliditätssumme bei Vollinvalidität.

Übergangsleistung
wird fällig, wenn sechs Monate nach dem Unfall noch immer eine mehr als 50- prozentige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit besteht. Die Übergangsleistung wird als Kapitalleistung gezahlt. Kostenersatz bei kosmetischen Operationen wird innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall zur Behebung der Unfallfolgen geleistet.
Ersattet werden die Kosten für kosmetische Operationen, die dabei entstehenden Pflegekosten sowie Heil- und Hilfsmittel bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Sofortleistung bei Schwerverletzungen
wird bei besonders schweren Verletzungen sofort nach Eintritt des Unfalls gezahlt, z.B. bei Querschnittslähmungen, Amputationen, Schädel-Hirn- Verletzungen oder schweren Verbrennungen.

Leistung bei Unfalltod
wird innerhalb des ersten Jahres an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Unfall-Krankenhaustagegeld
wird für jeden Tag der stationären Behandlung von Unfallfolgen für die Dauer von bis zu drei Jahren gezahlt.

Genesungsgeld
wird im Anschluß an einen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt fällig. Die Leistung ist gestaffelt und wird für die Dauer von bis zu einem Jahr gezahlt.

Bergungskosten
werden beispielsweise übernommen für die Suche von Vermißten oder für den Rücktransport tödlich verletzter Unfallopfer.

Kurkostenbeihilfe
wird nach einem Unfall gezahlt, wenn innerhalb von drei Jahren aufgrund der Unfallfolgen eine mindestens dreiwöchige Kur durchgeführt werden muß.