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Private Haftpflichtversicherungen
Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für jeden erwachsenen Menschen, da die Höhe eines Haftpflichtschadens nicht absehbar ist.
Schon eine Sekunde Unachtsamkeit reicht, um einen Schaden zu verursachen, der Ihre finanzielle Existenz bedrohen könnte. Es ist möglich, daß man sein ganzes Leben lang zahlen muß.
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die an Sie berechtigt gestellten Schadenersatzansprüche und wehrt unbegründete Ansprüche ab.
Tips zur Haftpflichtversicherung
Tips im Schadenfall
Den Schaden schnellstmöglich schriftlich dem Versicherer mitteilen. Spätestens nach 7 Tagen. Der Schadenshergang muß dem Versicherer ausführlich geschildert werden.
Wichtig: Gegenüber dem Geschädigten nie eine Schulderklärung abgeben, da die Versicherung unter Umständen dann nicht zahlen muß!
Tips zur Kündigung
Ordentliche Kündigung
Spätestens bis 3 Monate vor Vertragsablauf. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Ausnahme: Veträge ab dem 25.07.1994 mit mehr als 5 Jahren Laufzeit können zum Ende des fünften Jahres und im Anschluß jährlich gekündigt werden.
Außerordentliche Kündigung
1. Beitragserhöhungen (bei identisch gebliebenem Versicherungsumfang)
Vor dem 01.01.1991 abgeschlossene Verträge: Erhöhung innerhalb eines Jahres um mehr als 10% oder Erhöhung in drei aufeinander folgenden Jahren um mehr als 20%. Die Kündigungsfrist ist ein Monat nach Eingang des Beitragsbescheids.
Bei Abschluß zwischen dem 01.01.1991 und 24.07.1994: Anhebung der Prämie um mind. 5% gegenüber dem Vorjahr oder um 25% gegenüber der Erstprämie. Kündigungsfrist sind zwei Wochen.
Abschluß nach dem 24.07.1991: Kündigung nach jeder Prämiemerhöhung möglich. Frist ist ein Monat nach Eingang des Beitragsbescheids.
2. Heirat
Bei zwei bestehenden Verträgen, ist der zuerst abgeschlossene Vertrag vorrangig. Der später abgeschlossene Vertrag ist auf Antrag der Eheleute vom betroffenen Versicherer zum Datum der Eheschließung zu beenden
3. Nach einem Schadenfall
Innerhalb eines Monats nach Regulierung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer.
4. Todesfall
Im Todesfall des Versicherten gehen Vertrag und Schutz vorerst auf die Kinder und den Ehegatten über. Achtung: Der Vertrag läuft weiter, wenn die Folgeprämie bei der nächsten Beitragsfälligkeit gezahlt wird.
5. Verkauf versicherter Gebäude
Der Vertrag kann innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung vom Käufer mit sofortiger Wirkung oder zum Schluß des laufenden Versichrungsjahres gekündigt werden. Die Prämienzahlung erfolgt dennoch unabhängig bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Wichtig: Der Versicherer muß den Verkauf schriftlich mitgeteilt bekommen!
6. Wegfall eines versicherten Risikos
Zum Beispiel bei Abschaffung oder Tod eines versicherten Tieres erlischt der Vertrag.
Achtung: Der Versicherte muß den Fortfall des Risikos dem Versicherer mitteilen!

