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Kfz-Versicherung

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Kraftfahrzeugversicherung

Kraftfahrzeug-Versicherung

Der Kampf der Kfz-Versicherer um die "guten" Risiken nimmt ständig zu. Die bereits vielfach vorhandenen Rabattkriterien der Gesellschaften werden in der Zukunft weiter spezifiziert und ergänzt.

Es leuchtet daher ein, daß wir keine konkreten Gesellschaften bzw. Prämien nennen können, dafür sind die Tarifierungsmerkmale der Kfz- Versicherer seit der Einführung der Typklassen Tarife zu komplex und unterschiedlich.
In der Sparte Kraftfahrtversicherungen können wir fast jede Gesellschaft anbieten und verfügen über ein komfortables KFZ-Vergleichsprogramm.

Besonderheiten unter den Gesellschaften:


Fahranfänger (SF 0) werden von den meisten Gesellschaften mit 240% eingestuft, einige berechnen 175%. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. vorhandener Vertrag der Eltern) sind auch andere Einstufungen möglich.

Die Klasse SF 1/2 (z.B. ab 3 Jahren Führerscheinbesitz) wird i.d.R. mit 120% berechnet. Einige Versicherer stufen mit 100% ein.

Der Zweitwagen wird meistens mit 120% eingestuft. Diverse Gesellschaften haben hier interessante Sonderregelungen.


Einige Versicherer bieten den sogenannten Partnerrabatt an. Der Ehepartner (manchmal auch Lebenspartner) erhält unter bestimmten Bedingungen den gleichen Schadenfreiheitsrabatt wie der Versicherungsnehmer. Teilweise ist dies daran gekoppelt, daß auch der Erstwagen beim gleichen Versicherer in Deckung ist oder zur nächsten Fälligkeit dorthin umgedeckt wird.

Bei bestimmten Gesellschaften können die "weichen" Rabattmerkmale (Wenigfahrer, Garagennachlaß, Fahrer ist nur Versicherungsnehmer usw. )
relativ offensiv eingesetzt werden. Die Gesellschaften haben schriftlich den Verzicht auf Sanktionen erklärt, es wird im Schadensfall lediglich der zuvor gewährte Prämiennachlaß erhoben.